§10 Der Stammtischausflug

(1) Der Stammtischausflug wird einmal jährlich als Wochenendausflug mit dem gesamten Stammtisch veranstaltet.

(2) Er wird von einem Mitglied des Stammtisches als gewählter Veranstalter vorbereitet.

(3) Die Wahl zum Veranstalter wird von der Jahreshauptversammlung ausgerichtet. Als Veranstalter dürfen sich alle Mitglieder zur Wahl stellen außer dem Präsidium.

(4) Ort, Zeit und Ablauf werden vom Veranstalter in Absprache mit dem Präsidium vorgeschlagen und von einer ordentlichen Sitzung bestätigt.

(5) Ziel ist es, gemeinsam mit dem Stammtisch ein feuchtfröhliches Wochenende zu verleben.


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