§4 Organe & Ämter

(1) Organe des Stammtisches sind:

a. die Gesamtheit aller anwesenden Stammtisch-Mitglieder bei einer ordentlichen Sitzung

b. die Jahreshauptversammlung

(2) Ämter des Stammtisches sind:

a. Das Präsidium, welches die ordentlichen Sitzungen vorbereitet und das satzungsgemäße Fortbestehen des Stammtisches wahrt.

b. Der Posten des Webbeauftragten als Administrator des Internetauftrittes des Stammtisches im weltweiten Netzwerk.

c. Der Chronist, welcher sich verpflichtet über die Vorkommnisse bei ordentlichen Sitzungen in angemessener Art und Weise zu berichten.

(3) Die Ausübung der Ämter kann in Personalunion erfolgen, es ist also möglich zwei oder mehr Ämter an eine Person zu übergeben.

(4) Für Absatz 2 Punkt b und c gilt zudem, dass das Amt auch von zwei oder mehreren Mitgliedern bekleidet werden darf.


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