§13 Die Satzung

(1) Als verbindliche Grundlage des Stammtisches dient eine ordentliche Stammtisch-Satzung.

(2) Diese Satzung kann jederzeit mit einer 2/3-Mehrheit der ordentlichen Sitzung geändert werden.

(3) Diese Satzung ist seit dem 1.1.2010 wirksam.

(4) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen hat nicht automatisch die Unwirksamkeit der gesamten Satzung zur Folge.

(5) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen sowie auch die Änderung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.

(6) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Stammtisch ist die Hansestadt Rostock.

(7) Über die zu entscheidenden Anträge auf Satzungsänderung müssen alle Mitglieder mindestens 2 Wochen vor dem Abstimmtermin durch einen entsprechenden Vermerk im Forum informiert werden. Diese zeitliche Begrenzung gilt nur für Abstimmungen von Anträgen, die bei einer vorrangegangen Sitzung vorgestellt und besprochen wurden.

(8) Bei Zweifelsfällen und Streitfragen, die nicht durch die Satzung geregelt sind, entscheiden die Mitglieder bei einer ordentlichen Sitzung.


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