§14 Zum Ehrenkodex eines Hanseaten

(1) Zum Ehrenkodex eines Mitgliedes des Stammtisches gehört u. a.:

a. Vertrauen untereinander,

b. das Stammtischgefühl in jeder Lebenslage zu wahren,

c. nachhaltiges Eintreten für die Stammtischinteressen in Wort und Tat,

d. und eine gewisse Ästhetik.

(2) Als „Hanseat“ kann sich jedes Mitglied des Stammtisches schimpfen, insofern das Mitglied die unter §2 genannten Ziele aktiv unterstützt und mit bestem Wissen und Gewissen dem Ansinnen des Stammtisches dient.

(3) Verstöße gegen den Ehrenkodex sind:

a. seelische Grausamkeit

b. physisch orientierte Übergriffe

c. körperliche Schädigung

d. ehrenrührige Äußerungen gegenüber einzelnen Mitgliedern oder dem Stammtisch insgesamt

e. Voyeurismus

f. arglistige Täuschung

(4) Angemessene Wiedergutmachung geschieht bei festgestellten Verstössen an den Geschädigten nach §12 Abs.3 und §12 Abs.5.

(5) Als Hanseat ist man verpflichtet das Stammtischwappen in geeigneter Form nach Aussen zu tragen.


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