§2 Ziele & Zweck

(1) Der Stammtisch setzt sich für den sozialverträglichen Übergang aus werktäglichen Belastungen in den freizeitlichen Stress ein und für den Erhalt und die Pflege sozialer Kontakte und familiärer Bindungen.

(2) Die Ziele des Stammtisches werden insbesondere verwirklicht durch:

a. Die Zusammenkunft der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung des Stammtisches.

b. Die aktive Unterstützung des Spaßgedankens und der regen Beteiligung an Diskussionen auch über eine Sitzung hinaus.

c. Ebenfalls gestaltet der Stammtisch nach intensiven Vorbereitungen einmal jährlich einen Wochenendausflug mit allen Mitgliedern


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