§6 Webbeauftragter

(1) Der Webbeauftragte wird zu Beginn der Amtszeit eines neuen Präsidiums bei der Jahreshauptversammlung vom Präsidium bestimmt und vom Stammtisch bestätigt.

(2) Sein Auftrag ist der Erhalt und die Pflege des Webauftritts des Stammtisches unter http://www.hanse-a-tisch.de in Absprache mit dem Präsidium.

(3) Er fungiert in seiner Amtszeit als Moderator im Forum.

(4) Der Webbeauftragte hat darüber hinaus keine Befugnisse.


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