§3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Stammtisches können alle voll oder beschränkt geschäftsfähigen Personen ab 16 Jahren werden, die die Ziele des Stammtisches bejahen und verwirklichen wollen.

(2) Ein Mitglied kann jederzeit mit einer 2/3-Mehrheit des beschlussfähigen Stammtisches (siehe §8 Abs. 5) in den Stammtisch aufgenommen oder vom Stammtisch ausgeschlossen werden.

(3) Mitglieder sind dem Ehrenkodex eines „Hanseaten“ (siehe §14) verpflichtet.

(4) Jedes Stammtisch Mitglied hat mindestens 2x pro Jahr bei einer Sitzung des Stammtisches zu erscheinen.

(5) Hat ein Mitglied seinen Wohnsitz mehr als 50 km vom Stammtisch-Sitz entfernt, so gilt, dass dieses Mitglied nur mind. 1x pro Jahr anwesend sein muss.

(6) Die Mitgliedschaft geht verloren

a. durch den freiwilligen Austritt,

b. durch andauerndes Fernbleiben ohne Entschuldigung,

c. oder durch Ausschluss vom Stammtisch bei einer ordentlichen Sitzung (siehe §3 Absatz 2)

(7) Die Gründer des Stammtisches sind die ersten Mitglieder.

(8) Den Status als „Gast“ bei einer ordentlichen Sitzung des Stammtisches erhalten sonstige Personen, sofern sie die unter § 2 Abs. 1 formulierten Zwecke des Stammtisches beachten und aktiv unterstützen.


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