§7 Der Chronist

(1) Der Chronist wird zu Beginn einer ordentlichen Sitzung vom Stammtisch bestimmt.

(2) Es ist möglich, dass auch zwei oder mehrere Mitglieder des Stammtisches diesen Posten für die Dauer der ordentlichen Sitzung inne haben.

(3) Sein Aufgabebereich umfasst die umfangreiche Dokumentierung einer Sitzung in Wort, Bild, Film oder Ton, sowie die Entwicklung eines kurzen Berichts für den Webauftritt.


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